{"id":9042,"date":"2021-06-22T13:38:31","date_gmt":"2021-06-22T11:38:31","guid":{"rendered":"https:\/\/creation.jungo.fr\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/"},"modified":"2023-09-04T10:35:31","modified_gmt":"2023-09-04T08:35:31","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/jungo.eu\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"9042\" class=\"elementor elementor-9042 elementor-2511\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-7800872 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"7800872\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-4eac45a\" data-id=\"4eac45a\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-4826f8f elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"4826f8f\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der ICEE JUNGO AG<\/strong><br>Diese Bedingungen sind im Internet unter der Adresse <a href=\"https:\/\/jungo.eu\/\">jungo.eu<\/a> abrufbar.<\/p>\n<p><strong><u>Allgemeine Gesch\u00e4fts- und Lieferbedingungen<\/u><\/strong><br>(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen regeln das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen ICEE JUNGO AG, B\u00f6sch 37, 6331 H\u00fcnenberg, Schweiz (nachfolgend \u201eICEE JUNGO\u201c oder \u201ewir\u201c) und dem Kunden, insoweit als die Parteien nicht ausdr\u00fccklich etwas Abweichendes vereinbaren. Sie gelten f\u00fcr alle gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsverbindungen. Sie gelten auch f\u00fcr von uns hergestellte Ware, die \u00fcber einen H\u00e4ndler oder ein mit uns verbundenes Unternehmen bezogen werden.<br>(2) F\u00fcr die \u00dcbernahme unserer Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gen\u00fcgt der Hinweis in den Vertragsdokumenten, dass sie auf unserer Webseite&nbsp;eingesehen werden k\u00f6nnen.<br>(3) Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben ausdr\u00fccklich zugestimmt.<br>(4) F\u00fcr die rechtlich relevanten Dokumente des Vertrages gilt im Falle von Widerspr\u00fcchen folgende Rangfolge:<\/p>\n<ol>\n<li>Auftragsbest\u00e4tigung durch ICEE JUNGO<\/li>\n<li>Angebot von ICEE JUNGO<\/li>\n<li>Systemzeichnungen von ICEE JUNGO<\/li>\n<li>Spezifikationen von ICEE JUNGO<\/li>\n<li>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Lieferbedingungen<\/li>\n<li>Bestellung des Kunden<\/li>\n<\/ol>\n<p>1.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Angebote und Auftragserteilung&nbsp;(1) Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt im Zweifel erst mit und in jedem Fall nur nach Massgabe und Inhalt unserer ausdr\u00fccklichen Auftragsbest\u00e4tigung zustande, sofern eine solche erteilt wird. Angebote nebst Anlagen d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden.<br>(2) Nebenabreden, \u00c4nderungen, Erg\u00e4nzungen oder Aufhebungen des Vertrages bed\u00fcrfen unserer ausdr\u00fccklichen Best\u00e4tigung.<br>(3) Unsere Mitarbeiter im Aussendienst sind zu Vertragsabschl\u00fcssen und zum Inkasso nur mit ausdr\u00fccklicher Vollmacht berechtigt.<br>2.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Prospekte und Kataloge, technische Angaben, \u00c4nderungen&nbsp;(1) Die in unseren Preislisten, Prospekten, Kostenvoranschl\u00e4gen und Angeboten enthaltenen Abbildungen und Angaben, insbesondere Gewichts oder Massangaben bzw. sonstige technische Daten, sowie in Bezug genommene Normen und Muster kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen nur bei entsprechender ausdr\u00fccklicher Best\u00e4tigung eine Eigenschaftszusicherung dar.<br>(2) \u00c4nderungen konstruktiver Art werden vorbehalten, und gelten als akzeptiert, so lange sie die Funktion und Qualit\u00e4t des Produktes nicht zum Nachteil des Kunden beeintr\u00e4chtigen.<br>3.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Zugesicherte Eigenschaften(1) Zugesicherte Eigenschaften beziehen sich nur auf den vom Kunden im Rahmen der Bestellung bekanntgegebenen und von uns akzeptierten Verwendungszweck. Sie gelten nur bei einem Einsatz der Produkte in dem vom Kunden im Rahmen der Bestellung bekanntgegebenen und von uns akzeptierten Einsatzland.<br>(2) Zugesicherte Eigenschaften beziehen sich nur auf die von uns selbst gelieferten Bestandteile des Produktes. F\u00fcr allf\u00e4llig vom Kunden zur Verf\u00fcgung gestellte Bestandteile und deren Eignung f\u00fcr den vorgesehenen Zweck tragen wir keine Verantwortung. Der Kunde entbindet und von einer allf\u00e4lligen Verpflichtung, solche Bestandteile auf ihre Eignung f\u00fcr den vorgesehenen Zweck zu untersuchen.<br>4.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Lieferbedingungen \/ Preise \/ Frachtkosten \/ Versicherung&nbsp;(1) Die angegebenen Preise verstehen sich ab Werk (Ex Works, INCOTERMS, in der jeweils bei Vertragsabschluss geltenden Fassung), ausschliesslich Mehrwertsteuer und Verpackung. Mit separater Vereinbarung k\u00f6nnen andere Lieferbedingungen vereinbart werden. Ohne anderweitige ausdr\u00fcckliche Vereinbarung gehen Transportkosten, Zeitaufwand f\u00fcr Verpackung, Verpackungsmaterial und Versicherung zu Lasten des Kunden. Der Abschluss von Vertr\u00e4gen bez\u00fcglich Transport und Versicherung ist ohne anderslautende Vereinbarung Sache des Kunden. Der Gefahren\u00fcbergang erfolgt unabh\u00e4ngig von den vereinbarten Lieferbedingungen im Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware f\u00fcr die Lieferung in unserem Werk.<br>(2) Die Verpackung wird nicht zur\u00fcckgenommen.<br>(3) Bei Retourlieferungen an uns sind die Frachtkosten, solange nichts anderes vereinbart, vom Absender zu tragen.<br>(4) Eine allf\u00e4llige Montage von Produkten beim Kunden und Schulung sind im Preis nicht inbegriffen.<br>5.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Zahlung(1) Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ausdr\u00fccklich widersprochen wird.<br>(2) Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug und Skonti zu leisten sofern nichts anderes vereinbart ist. Im Falle der F\u00e4lligkeit oder des Zahlungsverzuges berechnen wir Zinsen ab F\u00e4lligkeit in H\u00f6he der uns berechneten Bankkreditzinsen, mindestens jedoch in H\u00f6he von 5&nbsp;% p.a., ohne dass es dazu einer Mahnung bedarf. Weiterer Verzugsschaden wird vorbehalten.<br>(3) Ab einer Auftragsgr\u00f6sse von EUR 5&#8217;000.- ist generell eine Anzahlung von 50% zu leisten, sofern nicht anderweitig vereinbart. Die Anzahlung ist unmittelbar nach Erhalt der Auftragsbest\u00e4tigung f\u00e4llig. Trifft die Anzahlung nicht termingerecht bei uns ein, verschieben sich die vereinbarten Liefertermine automatisch um die entsprechende Anzahl Tage, bis die Anzahlung eintrifft.<br>(4) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Leistungen aus s\u00e4mtlichen Vertr\u00e4gen mit dem betreffenden Kunden zur\u00fcck zu behalten, bis der Ausstand beglichen ist.<br>(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, f\u00e4llige Forderungen mit allf\u00e4lligen Gegenforderungen zu verrechnen.<br>(6) Der Kunde hat an allf\u00e4llig in seinem Besitz befindlichen Gegenst\u00e4nden von uns kein Retentionsrecht (Zur\u00fcckbehaltungsrecht).<br>6.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Eigentumsvorbehalt&nbsp;(1) Unsere gesamte Lieferung bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde ist zur Mitwirkung bei Massnahmen betreffend die Wirksamkeit oder des Schutzes dieses Eigentumsvorbehaltes verpflichtet. Der Eigentumsvorbehalt an einer zur Ausfuhr bestimmten Sache untersteht nach unserer Wahl dem Recht des Bestimmungsstaates.<br>(2) Sollten wir uns wegen ausstehender Zahlung dazu entschliessen, die Ware zur\u00fcck zu holen, ist der Kunde verpflichtet, uns diese nach vorg\u00e4ngiger Anzeige mit angemessener Frist, herauszugeben. Wir sind alsdann nach R\u00fccknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserl\u00f6s ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden \u2013 abz\u00fcglich angemessener Verwertungskosten \u2013 anzurechnen.<br>(3) Der Kunde ist w\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, uns einen beabsichtigten oder erfolgten Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pf\u00e4ndung, sowie etwaige Besch\u00e4digungen oder die Vernichtung der Ware unverz\u00fcglich mitzuteilen, uns die f\u00fcr eine Rechtsverfolgung notwendigen Ausk\u00fcnfte zu erteilen und notwendige Unterlagen zu \u00fcbergeben. Einen Besitzwechsel der Ware hat uns der Kunde unverz\u00fcglich anzuzeigen.<br>7.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Lieferfristen, Lieferung(1) Lieferfristen berechnen sich von dem Tage an, an dem der Vertrag zustande gekommen ist und die vereinbarte Anzahlung vollst\u00e4ndig auf unserem Konto gutgeschrieben ist. Treffen nach Vertragsschluss \u00c4nderungsw\u00fcnsche des Kunden ein, verschieben sich Lieferfristen- und Termine, sofern von uns nicht ausdr\u00fccklich anderweitig best\u00e4tigt, automatisch um die Anzahl Tage zwischen dem Vertragsschluss und der Genehmigung der \u00c4nderung durch uns.<br>(2) Liefertermine oder Lieferfristen verstehen sich, sofern nicht explizit als verbindlich vereinbart, als unverbindliche Angaben. Vor Ablauf von 3 Monaten nach dem Liefertermin kann der Kunde nicht wegen \u00dcberschreitung der Lieferfrist vom Vertrag zur\u00fccktreten. Ein R\u00fccktritt ist in jedem Fall nur m\u00f6glich, wenn die Versp\u00e4tung von uns verschuldet ist. Ein beabsichtigter R\u00fccktritt vom Vertrag ist uns in jedem Fall unter Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vorg\u00e4ngig anzuzeigen. Jegliche Schadenersatzanspr\u00fcche gegen uns wegen Versp\u00e4tung werden wegbedungen. Teillieferungen sind zul\u00e4ssig.<br>(3) Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf dem Kunden die Anzeige der Versandbereitschaft haben zukommen lassen.<br>(4) Ist die Ware versandbereit und verz\u00f6gert sich die Versendung oder die Annahme aus Gr\u00fcnden, die von uns nicht zu vertreten sind, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden \u00fcber. Versandfertig gemachte Ware muss der Kunde unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen nach Meldung, abrufen. Erfolgt kein Abruf, berechtigt uns dies, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern. Wir belasten ein Lagergeld in H\u00f6he von 1 % des Rechnungsbetrages f\u00fcr jeden angefangenen Monat es sei denn, wir k\u00f6nnen h\u00f6here Lagerkosten nachweisen.<br>(5) Wenn eine Abnahme der Ware vereinbart ist, kann diese nur im Lieferwerk erfolgen. Die Abnahme hat unverz\u00fcglich zu erfolgen, wenn wir dem Kunden die Fertigstellung mitgeteilt haben. Kommt es sodann nicht zur Abnahme trotz Terminbestimmung von unserer Seite, so gilt die Ware als abgenommen und sind wir berechtigt, die Ware ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern. Kleinere M\u00e4ngel, welche die Funktion des Produkts nicht wesentlich beeintr\u00e4chtigen oder sofort nachgebessert werden k\u00f6nnen, berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.<br>8.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Abschl\u00fcsse und Bestellungen auf AbrufBei Abschl\u00fcssen und Bestellungen auf Abruf, sowie bei Auftr\u00e4gen, deren Ausf\u00fchrung nachtr\u00e4glich mit unserem Einverst\u00e4ndnis auf Wunsch des Kunden zur\u00fcckgestellt wurden, ist der Kunde verpflichtet, sp\u00e4testens innerhalb von 6 Monaten ab Datum des Abschlusses oder der Bestellung oder unserer Annahme des R\u00fcckstellungsbegehrens den Abruf vorzunehmen, falls keine anderslautende Vereinbarung getroffen ist.<br>9.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Pr\u00fcfung und Abnahme der Lieferung&nbsp;(1) Der Kunde hat die Ware nach deren Empfang innerhalb einer Woche auf \u00e4ussere Sch\u00e4den und Funktion zu pr\u00fcfen, und falls sich M\u00e4ngel ergeben, diese uns unverz\u00fcglich detailliert anzuzeigen.&nbsp;&nbsp;Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.<br>(2) Die f\u00fcr mangelhaft befundene Ware ist sicher zu verwahren und f\u00fcr eine \u00dcberpr\u00fcfung durch uns bereit zu halten oder nach unseren Anweisungen an uns zur\u00fcck zu senden. Die Transportkosten sind vorl\u00e4ufig vom Kunden zu tragen und werden, falls die \u00dcberpr\u00fcfung den Mangel best\u00e4tigt, von uns zur\u00fcckerstattet.<br>(3) Sendungen, die in besch\u00e4digtem Zustand beim Kunden eintreffen, sind erst nach vorheriger offizieller Schadenfeststellung gegen\u00fcber dem Frachtf\u00fchrer und ausdr\u00fccklich unter Vorbehalt anzunehmen.<br>10.&nbsp;&nbsp;Gew\u00e4hrleistung, Haftungsbeschr\u00e4nkung(1) Die Gew\u00e4hrleistung erstreckt sich \u00fcber einen Zeitraum von 12 Monaten ab Lieferung und\/oder der allenfalls vereinbarten Anzahl von Betriebsstunden, f\u00fcr neue Ware. Das zuerst erreichte gilt. Der Kunde tr\u00e4gt die Beweislast f\u00fcr den Mangel, den Zeitpunkt der Feststellung, sowie die Rechtzeitigkeit und den rechtgen\u00fcgenden Inhalt der M\u00e4ngelr\u00fcge. Bei Lieferung von Ersatzware oder Ersatzteilen f\u00fcr Ware, sowie bei Reparaturen von Ware mit noch laufender Garantiezeit, verl\u00e4ngert sich die noch verbleibende Garantiezeit nicht. Bei M\u00e4ngeln, welche innerhalb der Gew\u00e4hrleistungsfrist ger\u00fcgt werden, und welche nachweisbar auf schlechtes Material, fehlerhafte Konstruktion oder mangelhafte Ausf\u00fchrung zur\u00fcck zu f\u00fchren sind, wird das fehlerhafte Teil oder die Ware nach unserer Wahl entweder kostenlos ersetzt oder repariert. Ausgeschlossen ist die Gew\u00e4hrleistung auf Verschleissteilen und Verbrauchsmaterial.<br>(2) Im Falle einer Verletzung geistigen Eigentums, k\u00f6nnen wir nach eigenem Ermessen das Recht zur Nutzung der Produkte ohne Beeintr\u00e4chtigung seiner Tauglichkeit erwerben oder die Produkte so ver\u00e4ndern oder ersetzen, dass es nicht rechtsverletzend ist. Unsere Verpflichtungen gem\u00e4ss diesem Absatz setzen voraus, dass (i) wir vom Kundenunverz\u00fcglich \u00fcber eine solche Verletzung benachrichtigt werden; und (ii) dass wir ausreichende Unterst\u00fctzung vom Kunden bei der Verteidigung erhalten; und (iii) der wir ein umfassendes und uneingeschr\u00e4nktes Recht erhalten, uns zu verteidigen und Streitigkeiten mit Dritten durch Vergleiche beizulegen<br>(3) Ein R\u00fccktritt vom Vertrag ist in jedem Fall nur nach dreimaliger erfolgloser Nacherf\u00fcllung m\u00f6glich, und wenn der Mangel von uns verschuldet ist. Ein beabsichtigter R\u00fccktritt vom Vertrag ist uns in jedem Fall unter Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vorg\u00e4ngig anzuzeigen. W\u00e4hlt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherf\u00fcllung den R\u00fccktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. W\u00e4hlt der Kunde nach gescheiterter Nacherf\u00fcllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschr\u00e4nkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.<br>(4) Wir haften in jedem Fall nur f\u00fcr von uns schuldhaft verursachte Sch\u00e4den. Bei leicht fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen beschr\u00e4nkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen.<br>(5) Sch\u00e4den, die durch angemessene Massnahmen des Kunden oder Massnahmen der Produktr\u00fcckverfolgbarkeit durch den Kunden vermeidbar gewesen w\u00e4ren, sind nicht erstattungsf\u00e4hig.<br>(6) Handels\u00fcblicher Bruch, Schwund sowie kleinere Verf\u00e4rbungen oder Kratzer gelten nicht als Mangel.<br>(7) Der Haftungsh\u00f6chstbetrag seitens ICEE JUNGO zum Ausgleich von Gew\u00e4hrleistungs- oder Schadenersatzanspr\u00fcchen beschr\u00e4nkt sich auf den vom Kunden f\u00fcr das Produkt bezahlten Kaufpreis und betr\u00e4gt in jedem Fall h\u00f6chstens EUR 500&#8217;000.<br>(8) ICEE JUNGO haftet ferner nicht f\u00fcr weiteren oder indirekten Schaden, namentlich aus entgangenem Gewinn, entgangenen Nutzen und Betriebsunterbrechungssch\u00e4den. Der Kunde verpflichtet sich, ICEE JUNGO von allen Anspr\u00fcchen von Endkunden des Kunden auf solche Sch\u00e4den freizustellen.<br>(9) Ausgenommen hiervon ist lediglich eine Haftung wegen grob fahrl\u00e4ssigem oder vors\u00e4tzlichem Verhaltens seitens ICEE JUNGO.<br>(10) Unabh\u00e4ngig von den obenstehenden Bestimmungen wird die Haftung f\u00fcr Hilfspersonen von ICEE JUNGO soweit gesetzlich zul\u00e4ssig vollst\u00e4ndig wegbedungen.<br>(11) Die vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen betreffen nicht Anspr\u00fcche des Kunden aus gesetzlicher Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschr\u00e4nkungen nicht bei uns zurechenbaren K\u00f6rper- und Gesundheitssch\u00e4den oder bei Verlust des Lebens.<br>(12) Vertragsstrafen oder pauschalierte Schadenersatzposten werden von ICEE JUNGO nicht akzeptiert.<br>(13) Die Bedienungsanleitungen f\u00fcr die Produkte sind streng einzuhalten und das Personal ist vom Kunden entsprechend zu schulen. Erh\u00e4lt der Kunde eine mangelhafte Bedienungs- oder Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Bedienungs- oder Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Bedienungs- oder Montageanleitung der ordnungsgem\u00e4ssen Bedienung oder Montage entgegensteht.<br>(14) Software: M\u00e4ngel in der Software, welche die Funktionsf\u00e4higkeit des Produktes nicht wesentlich beeintr\u00e4chtigen, k\u00f6nnen von uns im Rahmen von periodischen Softwareupdates nachgebessert werden.<br>(15)&nbsp;&nbsp;Allf\u00e4llige Reparatur \u2013 und Gew\u00e4hrleistungsarbeiten werden ausschliesslich an unserem Firmensitz oder am Sitz des von uns bezeichneten H\u00e4ndlers vorgenommen. Die f\u00fcr mangelhaft befundene Ware ist sicher zu verwahren und f\u00fcr eine \u00dcberpr\u00fcfung durch uns bereit zu halten oder nach unseren Anweisungen an uns zur\u00fcck zu senden. Die Transportkosten sind vorl\u00e4ufig vom Kunden zu tragen und werden, falls die \u00dcberpr\u00fcfung den Mangel best\u00e4tigt, von uns zur\u00fcckerstattet.<br>11.&nbsp;&nbsp;Kontrolle und Wartung der Produkte nach Ablauf der Gew\u00e4hrleistungsfrist(1) Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Produkte von ICEE JUNGO auch nach Ablauf der Gew\u00e4hrleistungsfrist regelm\u00e4ssig kontrolliert und gewartet werden m\u00fcssen. Hierzu sind insbesondere die allenfalls von ICEE JUNGO erlassenen Richtlinien und die anwendbaren Sicherheitsvorschriften einzuhalten. F\u00fcr Kontrolle und Wartung ist der Kunde zust\u00e4ndig.<br>(2) ICEE JUNGO empfiehlt den Abschluss eines separaten Wartungsvertrages. Die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, und insbesondere die Bestimmungen bez\u00fcglich Haftung, finden auch auf allf\u00e4llig abgeschlossene Wartungsvertr\u00e4ge und dergleichen Anwendung.<br>12.&nbsp;&nbsp;Bestimmungen des ausl\u00e4ndischen RechtsDer Kunde ist allein verantwortlich f\u00fcr die Einhaltung der Bestimmungen des ausl\u00e4ndischen Rechts, wie namentlich von Einfuhr-, Zulassung und Sicherheitsbestimmungen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass f\u00fcr die Produkte von ICEE JUNGO in der Regel eine Zulassung der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden im Einsatzland erforderlich ist. Ohne anderslautende Vereinbarung ist der Kunde f\u00fcr die Einholung der Bewilligungen zust\u00e4ndig.<br>13.&nbsp;&nbsp;Schutzrechte&nbsp;S\u00e4mtliche Schutzrechte, unabh\u00e4ngig davon ob sie in einem Register eintragungsf\u00e4hig sind, wie namentlich Erfindungen, Marken, Urheberrechte, Designs, Zeichnungen, Software, Betriebsanleitungen, Know-how, usw.&nbsp;&nbsp;bleiben unser Eigentum. Der Kunde erwirbt daran, soweit notwendig, f\u00fcr die erworbenen Produkte eine nicht getrennt vom Produkt \u00fcbertragbare, auf die Laufzeit des Produkts beschr\u00e4nkte, unentgeltliche Lizenz. Der Kunde verpflichtet sich, Produkte von ICEE JUNGO nicht zu kopieren oder durch Dritte kopieren zu lassen.<br>14.&nbsp;&nbsp;ExportBei einem Export der Ware in ein anders Land als dem bei der Bestellung bekannt gegebenen und von uns akzeptierten, erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche auf Gew\u00e4hrleistung.<br>15.&nbsp;&nbsp;Ereignisse h\u00f6herer Gewalt(1) Bei Vorliegen h\u00f6herer Gewalt sowie anderer nicht durch uns verschuldeter Umst\u00e4nde, lehnen wir jeglichen Ersatzanspruch f\u00fcr nicht oder versp\u00e4tet ausgef\u00fchrte Lieferungen ab. Als h\u00f6here Gewalt gelten insbesondere die g\u00e4nzliche oder teilweise Stilllegung unserer Lieferwerke, die Nichtbelieferung durch Lieferanten, beh\u00f6rdliche Anordnungen, Krieg, Streik, Feuer, Flut und alle sonstigen Vorkommnisse, die eine Lieferung wesentlich erschweren oder verunm\u00f6glichen.<br>(2) Bei Vorliegen eines Ereignisses h\u00f6herer Gewalt haben wir nach unserer Wahl das Recht, den Liefertermin zu verschieben oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<br>16.&nbsp;&nbsp;Abtretung<br>Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen oder andere Anspr\u00fcche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten.<br>17.&nbsp;&nbsp;Erf\u00fcllungsort<br>Erf\u00fcllungsort f\u00fcr s\u00e4mtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist, sofern nicht ausdr\u00fccklich anderweitig vereinbart, CH-6331 H\u00fcnenberg, Schweiz.<br>18.&nbsp;&nbsp;Betriebsgeheimnis\/Datenschutz<br>(1) Der Kunde ist verpflichtet, Betriebsgeheimnisse, insbesondere verfahrenstechnische Angaben unserer Produkte, nicht an Dritte weiterzugeben. Zeichnungen, Herstellungsangaben und sonstige Vereinbarungen unterliegen dem Datenschutz. Auch diese Daten d\u00fcrfen also an Dritte nicht weitergegeben werden.<br>(2) Der Kunde erteilt mit Annahme der Gesch\u00e4ftsbedingungen seine Zustimmung, dass die zu seiner Person im Rahmen der Zweckerf\u00fcllung gespeicherten Daten mittels EDV verarbeitet werden d\u00fcrfen.<br>19.&nbsp;&nbsp;Gerichtsstand, anwendbares Recht&nbsp;<br>Ausschliesslicher Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertr\u00e4gen mit ICEE JUNGO ist Zug, Schweiz. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung hat ICEE JUNGO hat das Recht, den Kunden an seinem Gesch\u00e4ftssitz oder am Ort der gelegenen Sache einzuklagen. Das Rechtsverh\u00e4ltnis untersteht dem Schweizer Recht.<br><\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der ICEE JUNGO AGDiese Bedingungen sind im Internet unter der Adresse jungo.eu abrufbar. Allgemeine Gesch\u00e4fts- und Lieferbedingungen(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen regeln das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen ICEE JUNGO AG, B\u00f6sch 37, 6331 H\u00fcnenberg, Schweiz (nachfolgend \u201eICEE JUNGO\u201c oder \u201ewir\u201c) und dem Kunden, insoweit als die Parteien nicht ausdr\u00fccklich etwas Abweichendes vereinbaren. 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